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AGB

Lena Rettich
Altheimer Str. 13
D-89079 Ulm
(nachfolgend „Verkäufer“ genannt)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Der Geltungsbereich der folgenden Regelungen bezieht sich auf alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers.

(2) Auf sämtliche vom Verkäufer erbrachten Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Abweichende bzw. ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsinhalt, soweit der Verkäufer diesen ausdrücklich zugestimmt hat.

(3) Dies gilt auch für den Fall, dass der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender, ergänzender oder abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung bzw. Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist allein die Lieferung bzw. die Leistung der Ware, die in der Artikelbeschreibung oder der Bestellbestätigung definiert ist. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer verbindlich.

(2) Vertragsleistungen, die nicht in der Artikelbeschreibung oder der Bestellbestätigung aufgeführt sind, insbesondere die, die zu Werbezwecken bekannt gemacht werden, sind nur dann Teil des Vertragsgegenstandes, wenn dies vom Verkäufer schriftlich bestätigt wird.

(3) Als Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes gelten grundsätzlich nur die in der Artikelbeschreibung bzw. Bestellbestätigung aufgeführten Merkmale als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Produkte dar.

(4) Beratungsleistungen sowie Auskünfte jeglicher Art sind nur verbindlich, soweit diese vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Gemäß der Kleinunternehmerregelung aus § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Anfallende Versandkosten sind in der Artikelbeschreibung sowie in der Bestellbestätigung gesondert ausgewiesen.

(2) Die vereinbarte Vergütung ist mit Abschluss des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von zehn Tagen nach Abschluss des Kaufvertrages auf dem in der Bestellbestätigung angegebenen Konto des Verkäufers gutgeschrieben sein, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Vor dem Versand oder der Abholung der Ware muss der Rechnungsbetrag vollständig beglichen sein.

(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt bei Verbrauchern als Käufern, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Verbraucher sind natürliche Personen, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass diesen überwiegend eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Bei Unternehmern als Käufern ist der Verkäufer berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen wir in Geschäftsbeziehungen treten und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

(4) Ergeben sich nach Vertragsschluss konkrete Anhaltspunkte für eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden, wie z.B. Vollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern des Kunden, Überschreiten der Zahlungsfristen, ist der Verkäufer berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Vertragsabschluss

(1) Die Artikelbeschreibung dient zur Abgabe eines Kaufangebots. Der Käufer gibt mit der Bestellung ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Verkäufer kann dies innerhalb einer Frist von 10 Tagen schriftlich oder durch den Versand der Ware annehmen.

(2) Sollte die Auftragsbestätigung oder die Artikelbeschreibung Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollte das Mindestgebot technisch bedingten Übermittlungsfehler zugrunde liegen, ist der Verkäufer zur Anfechtung berechtigt. Bereits erfolgte Zahlungen werden dem Käufer unverzüglich erstattet.

§ 5 Abnahme, Gefahrübergang

(1) Sofern eine Abholung der Kaufsache vereinbart wurde, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.

(2) Im Falle der Nichtabnahme ist der Verkäufer berechtigt Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises vom Käufer zu verlangen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gekauften Ware geht beim Versendungskauf mit der Übergabe an eine sorgfältig ausgewählte Transportperson und bei der Abholung mit der Aussonderung der Ware durch den Verkäufer sowie der Bereitstellung zur Abholung, auf den Käufer über.

(4) Soweit der Käufer im Verzug der Annahme ist, steht dies der Übergabe gleich.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Vor Übergang des Eigentums ist ein Weiterverkauf, eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, Umgestaltung oder eine Einräumung einer vertraglichen Nutzung gegenüber Dritten ohne Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet.

(2) Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich im Zusammenhang mit dem durch den Kauf zustehenden Forderung. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

(3) Der Käufer ist verpflichtet dem Verkäufer einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel des Fahrzeugs sowie den eigenen Sitzwechsel hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretung

(1) Der Kunde kann nur aus demselben Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Darüber hinaus sind sämtliche Zurückbehaltungsrechte – gleich aus welchem Rechtsverhältnis – gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen.

(2) Der Kunde ist nur mit anerkannten, rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung berechtigt.

(3) Die Rechte des Vertragspartners sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtretbar.

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Verkäufer leistet für die vereinbarte Beschaffenheit – ausgenommen sind unerhebliche Abweichungen – dadurch Gewähr, dass der Verkäufer nach der Wahl des Kunden und nach Setzung einer angemessenen Frist, ein mangelfreies Produkt nachliefert oder den mangelhaften Zustand beseitigt (gesetzliches Gewährleistungsrecht). Entscheidet sich der Verkäufer für eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels, hat der Kunde weitere Gewährleistungsrechte erst, wenn die Beseitigung des Mangels zweimal fehlgeschlagen ist. Die angemessene Nachfrist beginnt nicht eher, als der Mangel und die Vertretungspflicht des Verkäufers feststehen und nachgewiesen sind.

(2) Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

(3) Gewährleistungsansprüche bezüglich vom Verkäufer verkaufter Produkte verjähren, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb zwei Jahren. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Gewährleistungsansprüche erlöschen jedoch vorzeitig, sobald durch den Kunden Reparaturversuche oder Veränderungen vorgenommen bzw. Betriebsanweisungen nicht befolgt werden. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Sonstige Verjährungsvorschriften dieser Bedingungen bleiben hiervon unberührt.

(4) Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass die in der Produktbeschreibung dargestellten Beschaffenheitsangaben keine Garantien im Rechtssinne darstellen. Über die Produktbeschreibung hinausgehende Beschaffenheitsangaben sowie Garantien gelten nur als dem Kunden gegenüber erklärt, soweit diese schriftlich und gesondert festgehalten wurden.

§ 9 Haftung des Verkäufers

(1) Alle Ansprüche auf Schadensersatz des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Verkäufer sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gehandelt oder leicht fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Vertragspartners schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut hat und vertrauen durfte.

(2) Im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Schadensersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für einen Schaden, der nicht an dem Vertragsgegenstand entsteht, wird außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für Personenschäden, für das Fehlen einer Beschaffenheit, für die eine Garantie durch den Verkäufer übernommen wurde, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Für alle Ansprüche aus Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung, die gegen den Verkäufer geltend gemacht werden – außer in den Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden – gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Sonstige Verjährungsvorschriften dieser Bedingungen bleiben hiervon unberührt.

(6) Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs-, Terror-, oder Naturereignisse oder durch sonstige nicht von ihr zu vertretende Vorkommnisse eintreten; hierzu gehören z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Pandemien oder Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Schutz personenbezogener Daten ist dem Verkäufer ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund ist das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz für den Verkäufer selbstverständlich.

(2) Der Verkäufer erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden nur, wenn diese vom Kunden zur Vertragsabwicklung zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus werden die Daten des Kunden zum Zwecke der zukünftigen Kundenbetreuung verwendet, wobei der Kunde dem jederzeit widersprechen kann.

(3) Die personenbezogenen Daten des Kunden werden lediglich im Rahmen der Vertragsabwicklung an andere Unternehmen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen) weitergegeben, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Ansonsten erfolgt keine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte.

(4) Der Kunde kann sich bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten unentgeltlich an den Verkäufer wenden.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Verkäufer gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Wohn- und Firmensitz im Ausland hat.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Ulm, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen. Der Verkäufer ist berechtigt auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Sollten eine oder mehrere dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, unvollständig oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall eine Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was wirtschaftlich gewollt war. In gleicher Weise ist mit Regelungslücken zu verfahren.

Stand: April 2026

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